24. Januar 2012

Pflegeversicherung

Viele Menschen stehen vor dem Problem, dass sie sich eine umfassende Pflege nicht leisten können. Wer für solche Fälle nicht mit einer privaten Zusatzversicherung vorgesorgt hat, muss bei den Pflegeleistungen Einbußen hinnehmen. Deshalb ist eine private Vorsorge generell zu empfehlen. Hierfür stehen bei der privaten Pflegegeldversicherung drei grundsätzliche Modelle zur Verfügung.

Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de

Eine Pflegetagegeldversicherung sichert dem Versicherungsnehmer im Pflegefall ein vorher vereinbartes Tagegeld zu. Dies kann zum Beispiel für die häusliche Pflege durch Angehörige oder auch jede andere Form der Pflege genutzt werden. Dagegen orientiert sich die Pflegekostenversicherung ausschließlich an den tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Diese müssen gegenüber der Versicherung entsprechend belegt werden, was sich insbesondere bei einer Pflege durch Angehörige schwierig gestalten kann. Die dritte Variante ist eine Pflegerentenversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält im Pflegefall eine monatliche Rente, welche sich nach der durch die Pflegekasse anerkannten Pflegestufe richtet.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Zuschüsse zu den einzelnen Pflegeleistungen. Dabei wird zwischen professionellem Pflegepersonal, pflegenden Angehörigen und Pflegeeinrichtungen unterschieden. Voraussetzung ist in jedem Falle die jeweilige Pflegestufe, in welche die pflegebedürftige Person eingestuft wurde. Pflegende Angehörige erhalten beispielsweise ein Pflegegeld, und falls die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst übernommen wird, gibt es entsprechende Sachleistungen. Bei der Unterbringung in einem Heim übernimmt die Pflegeversicherung einen Zuschuss für die Pflege und Betreuung. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung müssen dagegen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Dazu werden auch Pflegehilfsmittel, welche für die Bewältigung des Alltags benötigt werden, durch die Pflegekasse bezuschusst. Hierzu gehören zum Beispiel technische Geräte wie ein spezielles Bett ober bestimmte medizinische Geräte. Der Pflegebedürftige muss hierfür einen Eigenanteil von 25 Euro leisten. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung.

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